Ihr Strafverteidiger im Herzen von Landshut!

Sie werden mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben?

Nun sollten sie nichts dem Zufall überlassen und erst recht nicht allein den Ermittlungsbehörden. Einen Strafverteidiger sollten Sie auf jeden Fall einschalten, wenn eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder richterliche Anhörung angeordnet ist. Die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft besteht zwar darin, nicht nur belastende, sondern auch entlastende Beweise zu ermitteln. Doch in der Praxis sieht das häufig anders aus.

Bevor eine Anklage erhoben wird, sollten Sie sich als Beschuldigter im Vorfeld nicht zu den Vorwürfen äußern.

Sobald der Beschuldigte eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei erhalten hat, stellen wir zuerst die Vertretung und Verteidigung sicher. Unser Mandant braucht nicht zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen. Stattdessen zeigen wir die Verteidigung an und nehmen Akteneinsicht. Davon ausgehend können wir als Ihre Strafverteidiger sämtliche Informationen nutzen, die auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen. Anschließend können wir die beste Strategie für Ihre Verteidigung ausarbeiten, gemeinsam mit Ihnen erörtern und festlegen.

Erst dann sollten wir gemeinsam erwägen, ob überhaupt eine Einlassung auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft erfolgt. Und wenn ja, in welchem Umfang.
Geht der Beschuldigte anders vor, gefährdet er unter Umständen die spätere, erfolgreiche Verteidigung. Das kann selbst für Fakten gelten, die ihn eigentlich entlasten würden. Das gilt vor allem, wenn die entlastenden Fakten im Widerspruch zur Akte stehen. Denn damit wird die Glaubwürdigkeit der Aussage zerstört.

Deshalb gilt grundsätzlich in jedem Strafverfahren:

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie Angaben zur Sache erst nach der Rücksprache mit uns!