Philosophie

"Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlust zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörde zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und Machtüberschreitung zu sichern" (§ 1 III Berufsordnung)

Diese vom Gesetzgeber vorgegebene, ureigenste Pflicht des Rechtsanwalts, im ausschließlichen Interesse seines Mandanten tätig zu sein, stellt das oberste Prinzip unseres Handelns dar.

Es entspricht unserem Selbstverständnis als moderner Dienstleister, die sich unseren Mandanten stellenden Probleme individuell und zielorientiert zu lösen.

Die Beratung und außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten durch die Erarbeitung prozessvermeidender Strategien stellt einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.
Erfordert die Interessenwahrnehmung eine Auseinandersetzung vor Gericht, setzen wir die Belange unserer Mandanten mit Nachdruck durch.

Zur optimalen Mandatsbearbeitung bedienen wir uns sowohl modernster EDV- Ausstattung und zeitgemäßer Kommunikationsmittel als auch EDV-gestützter juristischer Datenbanken.

Die stetig fortschreitende Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung und Rechtsprechung verlangt nach unserer Überzeugung zur erfolgreichen Mandatsbearbeitung eine Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete. Einhergehende stetige Fortbildungen sind dabei unerlässlich um eine überdurchschnittliche Erfahrung und Qualifikation gewährleisten zu können.

Bei der Umsetzung der uns gestellten Aufgaben legen wir besonderen Wert auf einen engen, intensiven und vertrauensvollen Kontakt zu unserem Mandanten.